Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius Wickede
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Aufsichtspflicht

Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist grundsätzlich Sache der Eltern.
Mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages wird sie für einen Teil des Tages vom pädagogischen Personal übernommen. 

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Sorgeberechtigten und endet mit dem Abholen des Kindes durch diese.

Das gilt nicht bei Eltern-Kind-Aktionen und bei Festen und Feiern.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Eltern und Kindern tragen die Eltern die Aufsichtspflicht.